Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von NeXXuS-Design, , 75365 Calw — im Folgenden „Auftragnehmer“.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Gestaltung, Programmierung, Pflege und Betrieb von Websites und Web-Anwendungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer die Arbeit auf Wunsch des Auftraggebers aufnimmt. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Nicht enthalten sind Leistungen Dritter wie Domains, Lizenzen, Bildmaterial und Übersetzungen, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Gestalterische Entwürfe erfolgen im Rahmen der vereinbarten Gestaltungsfreiheit; ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Entwürfen besteht nur, wenn dies vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien verfügt, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Verzögert sich die Zulieferung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 5 Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern die Fristen angemessen.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 40 Prozent bei Auftragserteilung und der Rest nach Abnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Laufende Leistungen wie Hosting und Betreuung werden im Voraus für die vereinbarte Laufzeit abgerechnet.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung teilt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft mit. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und wird die Leistung in Betrieb genommen, gilt sie als abgenommen.
§ 8 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die erstellten Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine Bausteine, Bibliotheken und Verfahren weiterhin zu verwenden. Die Nennung des Projekts als Referenz einschließlich Abbildungen ist gestattet, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 9 Gewährleistung
Der Auftragnehmer beseitigt Mängel innerhalb der gesetzlichen Frist durch Nachbesserung. Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Nutzung oder auf Änderungen der Systemumgebung nach Abnahme zurückgehen. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen wird nicht geschuldet.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber eine angemessene Datensicherung vorgenommen hat.
§ 11 Hosting und Betreuung
Vereinbarte Betreuungsleistungen umfassen Aktualisierungen, Sicherungen und die Behebung von Störungen im vereinbarten Umfang. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt. Verträge über laufende Leistungen laufen zwölf Monate und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
§ 12 Kündigung
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vorzeitig, ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten.
§ 13 Datenschutz
Beide Seiten beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026